Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.
Man ist nämlich abgesichert durch den Impffond des jeweiligen Bundeslandes, in den die Hersteller der Impfstoffe einzahlen. Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.
Angebote und Termine zur Corona Schutz-Impfung in der Region Ulm, sowie in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Heidenheim und Göppingen
ÖFFNUNGSZEITEN
Ab April werden wir tageweise im Blautal-Center Ulm, in Ehingen und in Langenau geöffnet haben. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie hier.
IMPFANGEBOTE
für die Landkreise Heidenheim und Göppingen finden Sie hier:
